Der Stadtjugendring mischt sich ein!
Zur Bundestagswahl am 18.September
hat der SJR Mannheim Wahlprüfsteine verabschiedet

Die Wahlaktion

11.09.2005
Am 14. September 11 Uhr Podiumsdiskussion mit den Mannheim KandidatInnen um 11 Uhr im Jugendkulturzentrum FORUM Podiumsdiskussion im FORUM 14.09.2005

10.09.2005
Interessante und amüsante Links zur Wahl:

08.09.2005
Die Antworten der befragten Vertreter der Parteien zu unseren Wahlprüfsteien sind nun online.
Die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2005 und Antworten

12.07.2005
Beim Besuch einer Gruppe aus Verbandsvertreter/innen in Berlin auf Einladung von MdB Lothar Mark
erhält der Mannheimer SPD-Kandidat die Wahlprüfsteine aus 1.Hand.

Er sowie alle anderen Mannheimer Kandidat/innen werden gebeten, ihre Antworten an den SJR zu schicken,
damit wir sie allen interessierten Jugendlichen zur Verfügung stellen können.

09.07.2005
Auf der Jahreshauptversammlung in Neustadt/Weinstr. beschliessen die Mitgliedsverbände
die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2005

Unsere Stimme im Bundestag

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2005

Am 18.September werden vorgezogene Bundestagswahlen stattfinden. Dazu haben die im Stadtjugendring Mannheim e.V. zusammengeschlossenen Jugendverbände Fragen und Statements aus unterschiedlichen Themenbereichen formuliert, zu denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten aller angetretenen Parteien äußern sollen. Die Antworten sollen interessierten Wählerinnen und Wählern - vor allem jenen, die zum ersten Mal an die Wahlurne gehen dürfen - einen Anhaltspunkt bieten, welche Positionen mit den eigenen am besten übereinstimmen und die schwierige Entscheidung der richtigen Kreuze erleichtern.

Thema: Familienförderung

Nach wie vor ist die Unterstützung für berufstätige Eltern, besonders wenn man sich in der europäischen Union umschaut, alles andere als optimal. Zwar gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, aber die Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren ist alles andere als optimal. Vor allem Alleinerziehende haben dadurch enorme Schwierigkeiten, im Berufsleben verankert zu bleiben und den eigenen Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Wer die Unterstützung von Eltern Ernst nimmt, muss hier initiativ werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Krippenplatz ist dabei eine von vielen Möglichkeiten. Ist eine solche Lösung in Ihren Ansätzen zur Familienförderung enthalten? Gibt es weitere Vorschläge zur Unterstützung?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wir mit den unionsgeführten Ländern die Betreuungsangebote - insbesondere für Kleinkinder und in der vorschulischen Phase - ausbauen und befürworten die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für Kindererziehung und Pflege. Für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand gewinnen, weil uns klar ist, dass der Staat alleine diese Aufgabe nicht wird bewältigen können. Zu denken ist beispielsweise an mehr betriebliche Kindergärten.

Lothar Mark MdB (SPD):

Seit 1998 haben wir Schritte zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergriffen. Wir haben den Erziehungsurlaub zu einer flexiblen Elternzeit umgestaltet, so dass Mütter und Väter jetzt gemeinsam bis zu drei Jahre ihr Kind betreuen und gleichzeitig in Teilzeit ihrer Arbeit nachgehen können. Auch haben wir inzwischen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt. 2003 wurde auf Initiative von Bundesministerin Renate Schmidt und Liz Mohn die "Allianz für die Familie" ins Leben gerufen. Langfristig angelegte Programme für eine bessere Balance von Familie und Arbeitswelt sollen eine Unternehmens- und Arbeitskultur schaffen, die allen Beteiligten Gewinn bringt. Die enge Zusammenarbeit mit starken Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Politik soll garantieren, dass bei den zentralen Themen wie Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Personalentwicklung eine familienfreundliche und effiziente Arbeitswelt und Arbeitsatmosphäre im Vordergrund stehen. Seit 1. Januar 2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) - ein Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren - in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen bis zum Jahr 2010 230.000 zusätzliche Plätze in Kindergärten, Krippen und in der Tagespflege entstehen. Die Qualität der Betreuung wird damit steigen, Kinder erhalten schon früh eine Förderung. Ihren Eltern eröffnet sich dadurch die Wahl zwischen unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten, die Tagespflege wird ausgebaut und durch Qualifizierungsmaßnahmen aufgewertet. Dieser qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist ein wichtiger Beitrag zur Innovationsfähigkeit des Landes. Die damit verbundene Kampagne "Kinder kriegen mehr…", gestartet von Renate Schmidt, garantiert zudem, dass Eltern mit bundesweiten Anzeigen und Plakaten und Angeboten vor Ort über Perspektiven für mehr und qualifiziertere Betreuung ihrer Kinder informiert werden. Ebenso bemühen sich die sog. lokalen Bündnisse für Familie um eine familienfreundliche Gestaltung der Städte und Gemeinden. Des Weiteren hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2005 auf Initiative der rot-grünen Regierungskoalition das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) beschlossen. Das KICK verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz des Jugendamtes, die Wirtschaftlichkeit von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützt die durch das TAG initiierte Verbesserung der Kinderbetreuung. Die SPD will im nächsten Schritt bis 2010 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr durchsetzen sowie gemeinsam mit Ländern und Gemeinden die Gebührenfreiheit für Kindertagesstätten umsetzen. Die Union dagegen will mit ihrer Familienpolitik in erster Linie Alleinverdiener-Ehen mit gutem Einkommen fördern und nach alter Tradition Frauen wieder "heim an den Herd" holen. Investitionen in Betreuungsangebote, die die Kinder frühzeitig fördern und Müttern und Vätern eine Berufstätigkeit ermöglichen, lehnt die Union ab. Daneben hat die CDU erklärt, sie werde nach ihrem Wahlsieg den Aufbau von besseren Betreuungsangeboten nicht weiterverfolgen. Kanzlerkandidatin Angela Merkel lehnte sogar den Vorschlag, ein kostenfreies Kindergartenjahr einzuführen, strikt ab.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Es ist traurige Wirklichkeit, dass Kinder das Armutsrisiko der Eltern erhöhen können und es schwierig ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. FDP setzt auf eine qualitative Verbesserung und eine Flexibilisierung des Angebots für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und die Kostenfreiheit des Halbtagsplatzes im Kindergarten. Für Mütter und Väter, die sich für eine Berufstätigkeit entscheiden, soll auch in Ferienzeiten ein Angebot in Kinderkrippen und Kindergärten angeboten werden. Familie und Beruf müssen vereinbar sein. Der Schlüssel hierzu ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Diese müssen bereits ab Ende des Mutterschutzes (acht Wochen nach Geburt) angeboten werden. Das Angebot an Betreuungsplätzen muss zudem um Ganztagsangebote mit Mittagsverpflegung erweitert und die Öffnungszeiten müssen flexibilisiert werden. Es soll mittelfristig ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bereits im dritten Lebensjahr geschafft werden. Es ist nicht länger zu vertreten, dass in der wichtigsten und effektivsten Bildungsphase, dem Kleinkindalter, Bildung mit Kosten für die Eltern belastet wird. Ein Halbtagskindergarten- bzw. Kita-Platz - soll daher ab dem vierten Lebensjahr nach und nach für die Eltern entgeltfrei werden.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Die finanziellen Leistungen für Kinder sind europaweit Spitze, u.a. weil die rot-grüne Bundesregierung das Kindergeld auf 154 Euro erhöht hat. Jetzt ist entscheidend, die Betreuungs-/Bildungsmöglichkeiten zu verbessern. Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr kombiniert mit der weiteren Umsetzung des Gesetzes zum Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren. Auch das von uns in der noch laufenden Legislaturperiode begonnene Ganztagsschulprogramm muss fortgesetzt werden. Mit den Kosten der Kinderbetreuung darf der Bund die Länder und Kommunen natürlich nicht allein lassen. Umgekehrt dürfen die aber auch nicht aus ideologischen Gründen Programme des Bundes zu lasten von Eltern und Kindern blockieren. Auch für behinderte Kinder müssen genügend hochwertige Betreuungsplätze geschaffen werden. Neben der besseren Förderung der Kinder stellt der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten auch sicher, dass Eltern erwerbstätig sein können. Dies ist der beste Schutz gegen Kinderarmut und bedeutet zugleich eine bessere soziale Absicherung für Frauen. Den jetzigen Kinderzuschlag beim Arbeitslosengeld II wollen wir zu einer richtigen Kindergrundsicherung weiterentwickeln. Kinder haben darf kein Armutsrisiko sein. Für mich gehört zum Thema kinderfreundliche Gesellschaft aber auch, dass wir z.B. bei Feinstaubbelastung und Ozon unsere Grenzwerte nicht an gesunden Erwachsenen orientieren, sondern schon dann eingreifen, wenn die Luftbelastung für Kinder oder für schwangere Frauen zu hoch ist, und dass wir mehr verkehrsberuhigte Gebiete einführen.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

ein gesetzlicher anspruch auf einen krippenplatz ist notwendig, ebenso seine umgehende realisierung. dazu gehören auch ganztagsbetreuungsangebote. kindertagesplätze müssen gebührenfrei sein. zu einer wirksamen familienförderung und zur verhinderung von kinderarmut gehört auch eine anhebung des monatlichen kindergeldes auf 250 euro, ohne daß dieses wie derzeit auf arbeitslosengeld und sozialhilfe angerechnet werden darf. durch die derzeitige praxis werden arbeitslose alleinerziehende besonders benachteiligt.

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Soziale Gerechtigkeit

Hartz IV hat eine Entwicklung verstärkt, die auf Dauer den sozialen Frieden in Deutschland gefährdet. Die Kluft zwischen arm und reich wird unübersehbar größer, die Zahl der Kinder, die in Armut aufwachsen und auf Sozialhilfe angewiesen sind, wächst von Tag zu Tag. Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben, werden nach 32, ab 2006 schon nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit praktisch zu Sozialhilfeempfängern, ganz Familien geraten in Existenznöte. Sehen Sie die Notwendigkeit von Korrekturen oder gar einer Umkehr dieser Entwicklung?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV), mit dem Ziel des Förderns und Forderns, ist für uns ein Schritt in die richtige Richtung. Viele Menschen glauben, dass Hartz IV die "Armut per Gesetz" sei. Dem möchte ich widersprechen. Wer früher Sozialhilfe bezogen hat, steht heute - im statistischen Durchschnitt - mit Hartz IV finanziell nicht schlechter. Die Änderungen, die aus unserer Sicht bei Hartz IV notwendig sind, müssen darauf abzielen, die Betroffenen schnellstmöglich aus dem Transfersystem herauszuführen.

Lothar Mark MdB (SPD):

Den Arbeitsmarkt in Bewegung zu bringen, allen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu machen und Existenzgründungen und mittelständische Unternehmen zu stärken - das sind die wichtigsten Aufgaben der Agenda 2010 auf arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischem Gebiet. Wir haben sie angepackt, um mehr Wachstum und mehr Beschäftigung zu ermöglichen. Bei der umfassenden Arbeitsmarktreform, genannt "Hartz IV", steht ein zentrales Ziel im Vordergrund: Junge Arbeitssuchende sollen nicht länger als 3 Monate ohne Arbeit sein. Ihr Eintritt in den Arbeitsmarkt soll gefördert, nicht erschwert werden. Auch Langzeitarbeitslose sollen wieder besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Um das zu erreichen, ist es sinnvoll, den erwerbsfähigen Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen haben, eine einheitliche Grundsicherung aus einer Hand zu bieten. Bisher hatten arbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger kaum die Möglichkeit, an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Arbeitsagenturen (Beratung, Qualifizierung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, etc.) teilzunehmen. Das soll Hartz IV ändern. Durch den Abbau von bürokratischen Doppelzuständigkeiten von Arbeits- und Sozialämtern soll den erwerbsfähigen Arbeitslosen eine schnelle und passende Vermittlung von Arbeitsstellen oder Qualifikationen ermöglicht werden. Deshalb wurde das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammengelegt (Arbeitslosengeld II). Aufgrund dieser Maßnahme ist es möglich, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und alle, die arbeitslos und fähig zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind, durch Job-Center gezielt bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Das neue Arbeitslosengeld II soll aktivieren statt alimentieren. Wer Leistungen der staatlichen Gemeinschaft bezieht, muss bereit sein, seinen Anteil zu tragen. Dieses Prinzip des "Förderns und Forderns" stellt den "roten Faden" der Arbeitsmarktreformen dar. Vor diesem Hintergrund streben wir eine individuelle Betreuung der Arbeitslosen durch die persönlichen Ansprechpartner, die sog. Fallmanager, an, wobei auf einen Vermittler nicht mehr als 75 Arbeitslose kommen. Betrachtet man die bisherige Zahl von bis zu 700 Arbeitslosen pro Vermittler, stellt dies einen gewaltigen Fortschritt dar. Das sich am bisherigen Einkommen orientierende Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer unter 55 Jahren in Zukunft bis zu 12 Monate. Wer älter als 55 ist, erhält es bis zu 18 Monate. Nach Ablauf der Bezugsdauer erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige mit dem Arbeitslosengeld II eine soziale Grundsicherung. Außerdem muss betont werden, dass Familien mit, aber auch ohne Kinder zusätzlich durch Freibeträge unterstützt werden, so dass ein Hinzuverdienst möglich ist. Ziel ist schließlich, Anreize für die Aufnahme einer Tätigkeit zu schaffen, auch wenn diese gering bezahlt sein sollte. Bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld II werden außerdem zusätzliche Kosten für Mehrbedarf, die Kosten für Unterkunft und Heizung oder die Versorgung von nicht erwerbsfähigen Personen mit berücksichtigt. Darüber hinaus werden erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger künftig in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Für sie werden Beiträge zur Krankenversicherung, Rente und Pflege gezahlt. Wer nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs noch nicht in eine neue Arbeit vermittelt werden konnte, erhält bis zu zwei Jahre einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II in Höhe von maximal 160 € für Alleinstehende, 320 € für Familien und 60 € für Kinder. Dieses Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Hartz IV bedeutet einen essentiellen Schritt in Richtung Abbau der Arbeitslosigkeit und Wiedereingliederung der Erwerbslosen in die Gesellschaft. Wir sind fest davon überzeugt, dass auch die psychisch-soziale Komponente bei Arbeitslosigkeit nicht unterschätzt werden darf. Mit unseren Initiativen können wir vielen Menschen wieder eine Perspektive geben, sie wieder in das soziale System eingliedern und ihr Selbstwertgefühl aufgrund ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben stärken. All dies kann nur gelingen, wenn wir die Arbeitsvermittlung weniger bürokratisch gestalten - durch die Job-Center, Personal-Service-Agenturen, Bildungsgutscheine, etc. - und Arbeitslose wie Kunden und nicht mehr wie Bittsteller behandelt werden. Die CDU/CSU legte seiner Zeit als Gegenvorschlag das Existenzgrundlagengesetz (EGG) vor, das zwar ebenfalls eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vorsah, faktisch lief es jedoch auf die simple Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Ausdehnung der Sozialhilfe auch auf diejenigen hinaus, deren Arbeitslosengeldbezugsdauer abgelaufen war. Darüber hinaus sah das Unionsgesetz eine absolute Arbeitsverpflichtung ohne zusätzliches Geld vor, nicht einmal eine Mehraufwandsentschädigung wie derzeit die Sozialhilfe. Für Eingliederungsmaßnahmen und die Betreuung sollte es keinerlei verbindliche Regelung geben. Insgesamt stellt das Unionskonzept Leistungskürzungen in den Mittelpunkt mit der Annahme, dass sich die Menschen schon selbst um einen Job bemühen würden, wie auch immer die Bedingungen sein mögen. Mit den Arbeitsmarktreformen sind wir auf dem richtigen Weg, doch alle nachhaltigen Konzepte brauchen Zeit, um richtig greifen zu können. Deshalb sollte die jetzige Bundesregierung die Chance erhalten, dort, wo sich in der Praxis Handlungsbedarf zeigt, notwendige Änderungen vorzunehmen.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Solange das derzeitige System der Arbeitslosenversicherung besteht, setzt sich die FDP dafür ein, zur Verringerung der Lohnzusatzkosten die Arbeitslosenversicherung als reine Risikoversicherung von allen versicherungsfremden Leistungen zu befreien. Dies bedeutet, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Weiterbildungs- oder Frühverrentungsprogramme nicht länger über Beiträge finanziert werden. Damit könnte der Beitragssatz um zwei Prozentpunkte gesenkt werden. Der Arbeitsgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung sollte an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, die dann selbst bestimmen können, in welchem Umfang sie sich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern wollen. Dazu muss es Wahltarife in der Arbeitslosenversicherung geben. Grundsätzlich sind die Leistungen bei Arbeitslosigkeit so auszurichten, dass deutliche ökonomische Anreize für die Rückkehr in das Erwerbsleben und für Eigenverantwortung gesetzt werden. Deshalb ist nach im Modell der FDP beim Arbeitslosengeld die Anspruchsdauer im Grundtarif auf zwölf Monate angelegt. Im Bereich des Selbstbehalts bei Hartz IV ist die FDP der Auffassung, dass nachgebessert werden muss. Rücklagen zur Altervorsorge sollte nicht angegriffen werden. Darüber hinaus fordert die FDP die Einführung des Liberalen Bürgergeldes, um ein einfaches, transparentes und gerechtes Sozialsystem zu verwirklichen. Im Bürgergeld werden die verschiedenen steuerfinanzierten Sozialleistungen zu einer einzigen zusammengefasst: Anstelle von Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder BAföG erhalten Bedürftige das Bürgergeld. Hinzu kommen bei Umsetzung der liberalen Reformkonzepte für die Kranken- Pflegeversicherung steuerfinanzierte Unterstützungsleistungen für Kinder und Personen mit unzureichendem Einkommen. Das Bürgergeld setzt sich nicht nur aus Pauschalen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Unterkunft und Heizung , sondern auch aus Pauschalen für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit bzw. Schwangerschaft sowie für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei Behinderungen und Erkrankungen zusammen. Auch beim Bürgergeld soll derjenige, der arbeitet, spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. So soll das Bürgergeld deutlich gekürzt werden, falls zumutbare Arbeit abgelehnt wird. Gleichzeitig sollen die Zuverdienstmöglichkeiten für die niedrigen Einkommensbereiche gegenüber dem Arbeitslosengeld II deutlich verbessert werden. Ein Bürgergeldempfänger, der 600 Euro verdient, soll über den Grundfreibetrag hinaus von jedem Euro 40 Cent behalten dürfen.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Die Arbeitsmarktreformen müssen korrigiert werden. Ich will sie aber nicht rückgängig machen. Ziel ist eine armutsfeste Grundsicherung. Einiges haben wir schon verbessert gegenüber der ursprünglichen Hartz-Reform: Die Zuverdienstmöglichkeiten (übrigens auch bei Ferienjobs von Kindern) sind im Vergleich zur ursprünglichen Reform großzügiger, die Jobcenter vor Ort haben wir gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg gestärkt, damit mehr vor Ort entschieden werden kann und die Vermittlung endlich besser klappt. Die Angleichung der ALG II-Sätze in Ost und West ist vom Kabinett bereits beschlossen. Wichtig ist, dass die Regelsätze, also das, was jede Person im Monat bekommt, den tatsächlichen Lebenshaltungskosten entsprechen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Arbeitslosigkeit nicht den Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet. Und auch die private Altersvorsorgung muss besser vor Anrechnung geschützt werden. Schließlich darf es nicht sein, dass vorausschauendes Handeln bestraft wird. Was das ALG-1 betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass ältere Arbeitnehmer es länger beziehen sollten als jüngere. Die Arbeitslosenversicherung soll in jedem Alter dieselbe Leistung bieten. Die bessere Behandlung von Älteren hat nur dazu geführt, dass sie auch bei Stellenabbau "bevorzugt" gekündigt wurden. Dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander geht, müssen wir unbedingt verhindern (dazu unten mehr unter Steuerpolitik). Gut finde ich die neue Kampagne der Grünen Jugend gegen die Ausbeutung junger Menschen am Arbeitsmarkt, wenn diese sich von Praktikum zu Praktikum hangeln müssen (und damit reguläre Beschäftigung ersetzen), oft ohne Bezahlung und ohne Perspektive auf eine Übernahme. Ob die vorgeschlagene Lösung eines Mindestgehalts für Praktikanten machbar ist oder leicht umgangen werden kann, müsste ich mir noch mal genauer anschauen. Im Endeffekt kriegen wir das Armutsproblem nur gelöst, wenn neue zukunftsfähige Jobs entstehen, von denen man leben kann. Dazu brauchen wir Innovationen, aber auch branchen- und regionalspezifische Mindestlöhne. Wir müssen die Binnennachfrage stärken und gezielt die Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich senken, damit auch geringer qualifizierte einen Job bekommen können.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

Hartz IV ist armut per gesetz. Hartz IV führt zur enteignung von arbeitslosen und beinhaltet elemente von zwangsarbeit durch die neuen zumutsbarkeitsregelungen und 1eurojobs. meine forderung lautet: weg mit Hartz IV verbunden mit einer menschenwürdigen neuregelung. die minimalforderungen der Linkspartei: anhebung des ALG II auf 420 euro in ost- und westdeutschland sowie freibeträge, die eine altersvorsorge ermöglichen, und höhere zuverdienstmöglichkeiten. die bezugsdauer von arbeitslosengeld I muß wieder verlängert werden.

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Steuerpolitik

In den letzten Jahren hat es eine große steuerliche Entlastung für Firmen und Spitzenverdiener gegeben. Dies hat jedoch nicht zu der erhofften konjunkturellen Belebung geführt. Nahezu alle Parteien planen für die Zeit nach der Wahl einen Dreh an der Steuerschraube, sei es jetzt durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Einführung einer sog. "Reichensteuer". Die Erhöhung der Mehrwertsteuer würde auch Menschen mit kleinem Geldbeutel belasten und wäre von diesen kaum verkraftbar. Dem gegenüber ist auch nur der von der Reichensteuer betroffen, der sein Bruttoeinkommen nicht per Steuerberater herunterrechnen kann. Eine andere Idee ist die Einführung einer Luxussteuer, die im Gegensatz zur Mehrwertsteuer nur bei hochpreisigen Produkten wirksam wäre. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Finanzierung des Staatshaushalts sichern?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

keine Aussage

Lothar Mark MdB (SPD):

Die SPD will grundsätzlich an dem bewährten Einkommensteuersystem festhalten, nach dem die Besteuerung gemäß der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird. Den größten Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland tragen die Steuerpflichtigen mit höherem Einkommen. Eine Familie mit zwei Kindern dagegen muss ab diesem Jahr erst dann Steuern zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen 37.540 € übersteigt. Bei Regierungsübernahme 1998 musste eine Familie mit diesem Einkommen noch 2.924 € Steuern zahlen. Durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 19,9 % auf 16 % 2005 und die Anhebung des Grundfreibetrags von 7.235 auf 7664 € werden Bezieher von Einkommen bis 15.000 € um 26,7 % entlastet. Dies betrifft rund 2 Mio. Steuerpflichtige. Die relative Entlastung ist insgesamt bei kleinen Einkommen höher als bei größeren Einkommen. Außerdem haben wir eine Vielzahl von Steuervergünstigungen abgeschafft, die in erster Linie die Bezieher von hohen Einkünften nutzen konnten. Einkommensmillionäre müssen heute - anders als in der Kohl/Waigel-Zeit - wieder Steuern zahlen. Durch eine rechtsform- und finanzierungsneutrale Unternehmenssteuer sollen die Betriebe künftig einheitlich besteuert werden. Außerdem sind die nominalen Steuersätze der Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich relativ hoch, so dass eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 19 % geplant ist. Der Standort Deutschland wird damit wieder attraktiver. Die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen soll erhalten bleiben. Des Weiteren spricht sich die SPD für eine Vereinfachung der Steuererklärungen aus, um etwaigen Ungleichheiten und damit verbundenen Ausschöpfungsunterschieden innerhalb des steuergesetzlichen Rahmens vorzubeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Musterformulare für Steuererklärungen erstellt, die auf der Homepage des BMF abrufbar sind. Darüber hinaus sollen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Programm der SPD steuerfrei bleiben. Hier wie in anderen Bereichen setze ich mich aber seit langem für einen noch stärkeren Abbau von Bürokratie ein. Die CDU plant, die Mehrwertsteuer zu erhöhen und den Spitzensteuersatz zu senken. Insofern wundert man sich, dass Frau Merkel ausgerechnet einen Finanzfachmann in ihr Schattenkabinett berufen hat, der sich dagegen ausgesprochen hat. Vielleicht ein Friedensangebot an den künftigen Koalitionspartner FDP? Mit Erhöhung der Mehrwertsteuer werden einkommensschwächere Bevölkerungsschichten überproportional belastet und die Reichen entlastet. Eine Rentenkürzung ginge damit unweigerlich einher. Eine solche Politik ist mit der Sozialdemokratie nicht zu machen, sie wird von uns vehement abgelehnt.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Bei der Steuerbelastung für Unternehmen belegt Deutschland in Europa einen einsamen Spitzenplatz. Unter der Kompliziertheit der Unternehmensbesteuerung leiden besonders kleine und mittelständische Unternehmen. Die Bürger verzweifeln an der Kompliziertheit des Steuerrechts. Die FDP hat ein umfassendes, in sich stimmiges Gesamtkonzept zur Reform der Besteuerung für Bürger und Unternehmen: Niedrig, einfach und gerecht - das sind die Kriterien für das liberale Steuerkonzept. Der FDP-Stufentarif von 15 %, 25 % und 35 % führt zu einer deutlichen Entlastung. Für Unternehmen gibt es nur die beiden Steuersätze von 15 % und 25 %. Jedem Steuerbürge, seinem Ehegatten und jedem Kind steht ein steuerfreier Grundfreibetrag von 7.700 Euro zu. Für Einkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro sind 15 % Steuern zu zahlen, 25 % fallen für den Einkommensteil zwischen 15.000 und 40.000 an, 35 % für Einkommen darüber. Der FDP-Stufentarif ist transparent und führt nicht zu Sprüngen in der Belastung, weil jeweils nur der die Einkommensgrenze übersteigende Teil höher besteuert wird. Jeder Steuerbürger kann ohne Steuertabellen seine Steuerbelastung errechnen und leicht feststellen, wie viel ihm beispielsweise von einer Gehaltserhöhung bleibt. Auf die Entlastung der Familien legt die FDP besonderes Augenmerk. Ein Ehepaar mit zwei Kindern zahlt erst ab einem Jahreseinkommen von 30.800 Euro Steuern, unter Ausnutzung der Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen sogar erst ab 38.600 Euro. Es kann so fast doppelt soviel "steuerfrei" verdienen wie nach geltendem Recht. Der einheitliche Grundfreibetrag für Eltern und jetzt auch für jedes Kind schafft eine deutliche Entlastung für alle Familien. Das Kindergeld wird entsprechend angepasst und auf fast 200 Euro erhöht. Die FDP spricht sich gegen eine Erhöhung der Mehrwertssteuer zur Reform der direkten Steuern oder anderer indirekter Steuern aus. Ebenso ist die FDP gegen jedwede Form von Reichen- oder Luxussteuer. Die geplanten Steuersenkungen müssen deshalb mit einer Reduktion der Staatsausgaben sowie der Staatsaufgaben einhergehen. Die notwendigen Reformen können und müssen durch Einsparungen bei Finanzhilfen, Subventionen und bürokratischen Aufwendungen finanziert werden. Eine Erhöhung der Mehrwertssteuer oder die Einführung anderer Steuern auf Konsum oder Einkommen würden den Verbrauch und das Wachstum dämpfen und damit die Arbeitslosigkeit weiter erhöhen.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Steuergerechtigkeit ist für mich eines der wichtigsten Themen. Deswegen engagiere ich mich besonders beim Thema Steuerhinterziehung und Steuerflucht, damit reiche Menschen und große Unternehmen sich nicht aus der Solidarität verabschieden können, indem sie z.B. ihr Geld nach Luxemburg tragen. An diesem Thema will ich im Bundestag weiterarbeiten, da muss sich was ändern! Wir Grüne wollten für einen besseren Ausgleich zwischen Arm und Reich Änderungen bei der Vermögensbesteuerung: Unsere Erbschaftsteuerreform wurde allerdings blockiert von der Union im Bundesrat. Auch auf die Grundsteuerreform haben sich die Bundesländer nicht einigen können. Zur Finanzierung des Bundeshaushalts lehnen wir eine Mehrwertsteuererhöhung ab. Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage, dem Abschmelzen des Ehegattensplittings, der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (derzeit etwa 18 Mrd. Euro), etc. gibt es ausreichend Finanzierungsmöglichkeiten, die die soziale Schieflage nicht verschärfen.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

Ich trete ein für ein solidarisches steuersystem, das eine entlastung der unterdurchschnittlichen einkommen und erhöhung der staatlichen einnahmen beinhaltet. konkret: wirksame bekämpfung von steuerhinterziehung und steuerflucht, eine wiedereinführung der vermögenssteuer, eine erhöhung der erbschaftssteuer, eine erhöhung der steuersätze für große einkommen und gewinnstarke unternehmen, eine wirksame besteuerung der börsengschäfte und finanzspekulationen (stichwort: einführung der Tobin-Steuer, wie von attac propagiert), eine abschaffung des ehegattensplitting. Ich trete auch für einen deutlichen abbau der militärausgaben ein, letztendlich für eine Bundesrepublik ohne Armee (BOA). das würde viele finanzprobleme des staates lösen.

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Jugendverbandsarbeit

Seit Jahren werden die jeweiligen Regierungen nicht müde, die Bedeutung der Jugendverbandsarbeit hervorzuheben. Besonders in Zeiten knapper Kassen hat die Förderung ehrenamtlichen Engagements einen hohen Stellenwert. Ehrenamt gibt es aber nicht zum Nulltarif. Auch Jugendverbände müssen verlässlich planen und agieren können, denn Kontinuität ist ein wesentlicher Erfolgsfaktior. Aufwändige und prestigeträchtige Projekte stehen einer nachhaltigen Jugendarbeit diametral entgegen. Wie wollen Sie eine dauerhafte Finanzierung der Ringe und Verbände sicherstellen?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

keine Aussage

Lothar Mark MdB (SPD):

Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache und haben das Recht, sich bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt einzumischen und zu beteiligen. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, mit ihren Bedürfnissen, Interessen, Hoffnungen, Ängsten und Problemen Planungs- und Entscheidungsprozesse im unmittelbaren Lebensumfeld und auf allen politischen Ebenen zu beeinflussen, aber auch sie in die Pflicht und Verantwortung nehmen. Dies stellt die politisch Verantwortlichen vor die Aufgabe, Partizipation zu stärken und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. "Projekt P - misch dich ein" beispielsweise ist eine Initiative zur Förderung der politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Initiiert ist sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen (BMFSFJ), der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Es freut mich, dass auch der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) daran beteiligt ist. Die Initiative stellt damit ein breites Aktionsbündnis dar. Anfang 2005 waren bereits 6000 Jugendliche bundesweit in knapp 200 Projekten aktiv. Auch in anderen Bereichen, so z.B. Sport und Kultur, haben wir das Ziel, ehrenamtlich Engagierte zu fördern und zu unterstützen. So wurde beispielsweise die Übungsleiterpauschale seit 20 Jahren erstmals wieder auf 154 Euro monatlich erhöht, um den Kreis der Betreuer erweitert und zudem in eine steuerfreie Einnahme umgewandelt. Darüber hinaus können seit 2003 Übungsleiter, die sich für ein geringes Entgelt in den Vereinen engagieren, bis zu 400 Euro brutto steuer- und abgabenfrei dazu verdienen. Außerdem wollen wir die Rahmenbedingungen für Jugendfreiwilligendienste und Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres im In- und Ausland verbessern, ausbauen und sichern. Unser Ziel bleibt: Erhöhung der geförderten Plätze für Jugendfreiwilligendienste auf 30.000 Plätze Hand in Hand mit den Trägern. Unser Antrag "Zukunft der Freiwillligendienste" wurde im April 2005 fraktionsübergreifend durch den Bundestag angenommen. Wir setzen uns zudem für die Entwicklung generationsübergreifender Freiwilligendienste in Modellprojekten ein. Im Haushalt des Bundesfamilienministeriums stehen dafür in diesem Jahr ca. 10 Mio. Euro zur Verfügung. Insgesamt sollen in den nächsten Jahren rund 50 Projekte gefördert werden.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Die FDP will neue innovative Ansätze des bürgerschaftlichen Engagements fördern. Zum quantitativen Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements muss auch der qualitative Ausbau treten. Hierzu gehört eine das Engagement unterstützende Infrastruktur. Freiwilligenagenturen, die sowohl beratend als auch vermittelnd tätig werden,. bilden dabei wesentliche Elemente. Gleichzeitig muss das ehrenamtliche Engagement stärker gewürdigt werden. Diese Anerkennung ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Medien, Verbänden und Gesellschaften. Die Liberalen treten für ein umfassendes Freiwilligengesetzt ein, welches Rahmenbedingungen von der Zertifizierung bis zu Steuerfragen neu und umfassen definiert. Haftungs- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, wie z.B. die gesetzliche Unfallversicherung, müssen künftig so gestaltet werden, dass den Bürgern keine Nachteile widerfahren, wenn sie bei der Ausübung bürgerschaftlichen Engagements einen Versicherungsfall verursachen. Die vorhandenen Potenziale für bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft müssen noch besser erschlossen werden. Ein gutes Beispiel für ausbaufähiges, freiwilliges Engagement sind die Freiwilligendienste. Die Nachfrage ein Freiwilliges Soziales (FSJ) / Ökologisches Jahr (FÖJ) abzuleisten, schon heute höher ist als die vorhandenen Plätze. Die FDP spricht sich für eine Aufwertung und einen Ausbau der Freiwilligen Sozialen / Ökologischen Jahres aus. Angesichts des demografischen Wandels sollten die generationenübergreifende Freiwilligendienste weiter gestärkt werden. Begrüßwert sind die 2005 angelaufenen Modellprojekte, bei denen Bürgerinnen und Bürger jeden Alters, nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten, Verantwortung übernehmen und gemeinsam an Projekten arbeiten.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Wir sind gegen Kürzungen in der Jugendverbandsarbeit. Prestigeobjekte wie Rosengartenausbau (Investitionssumme: 50 Mio Euro) und SAP-Arena (Kosten für die Stadt: 126 Mio Euro) wurden deshalb von uns im Gemeinderat vehement abgelehnt, weil dort Geld verpulvert wird, das dann an vielen anderen Stellen fehlt: Wir möchten nämlich lieber die Jugendarbeit vielfältig fördern, mit Jugendhäusern, Stadtteilbibliotheken, Vereinsarbeit, Bädern, Freizeitanlagen usw. Dies alles kann es nicht zum Nulltarif geben und auf das so genannte "ehrenamtliche Engagement" abgeschoben werden. Jugendverbandsarbeit muss auch ideell unterstützt werden, nicht "nur" mit Geld sondern auch mit konkreten Leistungen, wie z.B. kontinuierliche Fortbildung und Unterstützung der Jugendleiter, neue Konzepte der Arbeit in Vereinen, Vernetzung der Angebotsvielfalt in den verschiedenen Vereinen und Integrationsarbeit innerhalb der Vereine.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

auf allen staatlichen ebenen - gemeinde, kreis, land und bund - muß die förderung der jugendarbeit vorrang haben. dazu gehört eine ausreichende finanzielle ausstattung.

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Bildungspolitik

Nicht erst seit PISA ist die Ausgestaltung unseres Bildungssystems in der Diskussion. Die Annäherung von schulischer und außerschulischer Bildung ist ein Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber noch weiterer Anstengungen. So reicht es nicht, Millionen an die Schulen zu verteilen, um dort eine Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Auch die Jugendverbände, die als Kooperationspartner in diesem System agieren sollen, brauchen entsprechende Ressourcen, damit nicht am Ende die eigene Verbandsarbeit am Abgrund steht. Wie wollen Sie den Jugendorganisationen eine Beteiligung an den Kooperationen ermöglichen?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

keine Aussage

Lothar Mark MdB (SPD):

Wir fördern Ganztagsschulen und wollen damit die Potenziale von Schülerinnen und Schülern besser nutzen. Mit dem Bundesprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" mit einer Laufzeit von 2003 bis 2007 unterstützen wir die Länder mit insgesamt vier Milliarden Euro, ohne in ihre die Kulturhoheit einzugreifen. Mehr als 3.000 Schulen in ganz Deutschland wurden dadurch bereits gefördert. Unsere Ziele sind klar: Schüler sollen besser, individueller und früher gefördert werden. Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg soll aufgebrochen werden. Der Bildungsstandort Deutschland wird damit nachhaltig verbessert. Der Bund stellt den Ländern das Geld nur zur Verfügung, wenn ein pädagogisches Konzept vorliegt. Die inhaltliche und praktische Gestaltung dieses Konzeptes liegt allein in der Verantwortung der Länder und deren Schulbehörden. In diesem Rahmen können sie die Beteiligung von Jugendorganisationen oder anderen Verbänden bei der Koordination des Ganztagessystems selbst bestimmen. Ob und in welcher Höhe integrierte Jugendverbände finanziell unterstützt werden, ist allein der Auslegung der Länder vorbehalten. Das Land Baden-Württemberg und insbesondere dessen Kultusministerin, Dr. Annette Schavan, hat in den letzten Monaten durch ihre Politik deutlich gemacht, dass sie gegen den Ausbau von Ganztagsschulen ist und eine Einmischung des Bundes in die Kulturhoheit der Länder ablehnt. Mit der Exzellenzinitiative, die am 23.06.2005 gemeinsam mit dem Pakt für Forschung und Innovation von den Regierungschefs von Bund und Ländern unterschrieben worden ist, wurde ein Meilenstein in der Hochschulförderung und Forschung gesetzt. Das von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, initiierte Programm stellt die Unterstützung des deutschen Hochschulsystems mit zusätzlich 1,9 Milliarden Euro von Bund und Ländern in den kommenden sechs Jahren sicher. Das ist eine enorme Chance für das deutsche Hochschulsystem und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, denn dieser Wettbewerb um exzellente Graduiertenschulen, Forschungscluster und universitäre Zukunftskonzepte wird die von der Bundesregierung angestoßene Hochschulreform konsequent vorantreiben. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation geben wir den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen finanzielle Planungssicherheit. Bis zum Jahr 2010 sollen ihre Mittel jährlich um mindestens drei Prozent steigen. Im Gegenzug verpflichten sich die Forschungsorganisationen, die Leistungsfähigkeit ihrer Instrumente weiter zu verbessern. Ziel ist es, exzellenten jungen Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen Karrierechancen zu eröffnen, unkonventionelle Forschungsansätze flexibel aufzugreifen, die Vernetzung über Organisationsgrenzen hinweg zu realisieren und durch verstärkten Wettbewerb Exzellenz zu fördern.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Das Bürgerrecht auf Bildung verlangt die optimale Förderung jeder Begabung in allen Lebensabschnitten. Grundsätzlich will die FDP mehr Autonomie der einzelnen Bildungseinrichtung. Wir wollen die Qualität des deutschen Bildungswesens verbessern, indem die einzelnen Bildungseinrichtungen in einen Wettbewerb um die beste Ausbildung treten. Das Funktioniert nur, wenn sie mehr Autonomie, mehr Gestaltungsfreiheiten erhalten. Sie brauchen das Recht der Selbstverwaltung , größere Personalautonomie, sowie pädagogische und finanzielle Eigenverantwortung. Deshalb dürfen und wollen wir den Schulen keine detaillierten Vorschiriten über die Art ihrer konkreten Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden und über ihre innere Struktur machen. Die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen wird von der FDP jedoch nicht nur gefordert, sondern in den Bundesländern, in denen sie in der Regierung beteiligt ist, massiv unterstützt. Es steht außer Frage: Wir brauchen koordinierte, vielfältige Konzept. Dazu gehören Hausaufgabenbetreuung und Förderkurse für Benachteiligte, aber auch für besonders Begabte. Angebote in Sport, aber auch in Musik, in Kunst, im Theaterspielsollen wo möglich in Zusammenarbeit mit den Vereinen stattfinden. Schulen müssen sich mit Jugendgruppen, Vereinen, Kirchen und weiteren Trägern der Kinder- Jugendhilfe vernetzen, wenn sie den Schülerinnen und Schülern ein optimales Lernumfeld bieten wollen. Die FDP tritt seit langem für Bildungsstandards auf der Bundesebene ein. Die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sollten aber, wie in Nordrhein-Westfalen in der Koalitionsvereinbarung beschlossen, durch ein (politik)unabhängiges Institut gewährleistet werden.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Ganztagsschulen, die am Mittag von Vereinen versorgt werden sollen, entsprechen nicht unserer Vorstellung. Zu recht wehren sich die Vereine dagegen, als Betreuungskräfte missbraucht zu werden. Auf der anderen Seite stellen die Ganztagsschulen auch eine Konkurrenz zu der Vereinsarbeit dar. Wir streben eine gesunde Mischung an, die die Vereine nicht überfordert, sie aber auch nicht ausbremst. Wir haben uns deshalb schon immer für sog. "Nachbarschaftsschulen" eingesetzt, d.h. für Schulen, die in enger Verbindung zu den Vereinen, Organisationen etc. aus ihrem unmittelbaren Umfeld stehen und diese in die Schulen hineinholen, bzw. aus der Schule in diese Vereine gehen. Wir könnten uns vorstellen, dass verbindlich an einem Schul-Nachmittag die Zeit für Vereine freigehalten wird, die dann Angebote machen, z.B. Sport, Kreatives etc. die von den SchülerInnen als Wahlpflichtfach belegt werden müssen. Ergänzt werden kann dann ein Angebot z.B. Fußball durch freiwillige Trainingsstunden am Samstag durch den entsprechenden Verein. Die Vereine erhalten für ihre Angebote eine angemessene Entlohnung, die es ihnen ermöglicht, Jugendleiter und Trainer zur Verfügung zu stellen. Die Vereine ihrerseits rekrutieren auf diese Art und Weise neue Mitglieder und Aktive.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

alle ebenen des staates müssen eine bewußte und großzügige förderung garantieren. neben einer guten sachlichen und personellen ausstattung umfaßt dies auch qualifizierungsangebote für jugendleiterInnen bzw deren finanzierung. wichtig in einem solchen system sind auch z.B. freistellungsmöglichkeiten für aktive jugendliche, wenn sie berufstätig oder schüler sind.

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Wahlalter

Unsere Republik wird immer älter. Die Lebenserwartung steigt, gleichzeitig bleibt der Nachwuchs aus. Somit steigt das durchschnittliche Alter der Wahlberechtigten kontiunierlich an. Dem entsprechend gibt es auch eine Verlagerung der Interessen und damit liegt der Fokus auf den Politiker/innen, die mit diesen Interessen konform gehen. um zu verhindern, dass die Interessen von jungen Menschen mehr und mehr in den Hintergrund geraten, muss die Teilhabe der Jugend an der politischen Willensbildung wieder verstärkt werden. Vielerorts ist eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre seit langem in der Diskussion. Ist dies für Sie der richtige Weg zu mehr Teilhabe oder favorisieren Sie andere Lösungen?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Eine Herabsetzung des Wahlalters ist aus unserer Sicht nicht geboten, weil das Mindestalter für das aktive Wahlrecht nicht geringer sein sollte als das Alter für den Eintritt in die Volljährigkeit. Junge Menschen, denen das bürgerliche Recht aus guten Gründen nicht die uneingeschränkte Verantwortung für sich selbst auferlegt, sollten auch nicht in die Situation gebracht werden, Verantwortung über den eigenen Rechtskreis hinaus zu übernehmen. Verschiedene Bundesländer haben das aktive Kommunalwahlrecht auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt, mit zum Teil enttäuschenden Ergebnissen: die Bereitschaft, die eingeräumten Rechte zu nutzen, blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Vordringlich erscheint uns deshalb, alles daran zu setzen, dass junge Wahlberechtigte ab 18 Jahren ihr Wahlrecht überhaupt ausüben. Darüber hinaus halte ich es für wichtig, dass sich Jugendliche stärker in Parteien engagieren.

Lothar Mark MdB (SPD):

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen und politischen Prozessen hat für die Integration junger Menschen in die Gesellschaft, für den Ausbau der Demokratie und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zentrale Bedeutung. Daher sieht die Bundesregierung in dem Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ein prioritäres Ziel der Jugendpolitik. Im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern sieht die Bundesregierung eine wichtige Aufgabe darin, die Weiterentwicklung der Mitwirkung an Schulen zu fördern. Junge Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihre Chancen aktiv und selbstbestimmt zu nutzen. Dazu gehört auch, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern herzustellen. Es geht mehr denn je darum, angemessene Antworten auf die Modernisierungs- und Pluralisierungsprozesse in einer sich wandelnden Gesellschaft zu geben. Die Auseinandersetzung mit widersprüchlichen und sich immer wieder verändernden Anforderungen und die Entwicklungen im Bereich Kommunikation und Neue Medien sind nicht nur eine ständige Herausforderung an junge Menschen, sondern auch an die Politik. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wurde im Plenum des Deutschen Bundestages und im Ausschuss wiederholt behandelt und abgelehnt. Die SPD-Fraktion hält diesen Vorschlag für durchaus diskussionswürdig, wenn erst einmal die Erfahrungen in den Ländern, wie etwa Niedersachsen, ausgewertet sind. CDU/CSU haben sich gegen die Herabsetzung des Wahlalters ausgesprochen, weil es den Jugendlichen in diesem Alter an Reife mangele. Entscheidungsrechte bedingten nach ihrer Auffassung auch Verantwortungspflichten, die in diesem Alter noch nicht gegeben seien.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Die FDP ist gegen eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Gleichwohl setzt sich die FDP für eine stärkere Partizipation von Kindern und Jugendlichen ein. Junge Menschen wollen Verantwortung tragen und ihre Welt mit gestalten. Sie erheben zu Recht Anspruch auf Teilhabe und Beteiligung. Deshalb müssen Kindern und Jugendlichen ernst gemeinte und auf sie zugeschnittene, altersdifferenzierte Angebote zur teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben gemacht werden. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen muss nach Auffassung der FDP auf vielfältige Weise verstärkt werden: Leicht zugängliche Kinder- und Jugendforen, Kinderversammlungen, Jugendeinwohnerversammlungen, Schülervertretungen ect. bieten gute Einstiegsangebote für fest installierte Beteiligungsformen, wie beispielsweise Orts-, Kreis-, Landes- und Bundesjugendringe, Jugendparlamente, die Jugendorganisationen der politischen Parteien oder andere Kinder- und Jugendverbände. Für die FDP ist die aktive Einbeziehung und politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein Leitzziel, das nur erfolgreich erreicht werden kann, wenn Scheinpartizipation vermieden wird. Alle Vorschläge der Kinder und Jugendlichen sollten von den politischen Instanzen und sonstigen Entscheidungsträger/innen ernsthaft überdacht und dann im Rahmen der Möglichkeiten auch umgesetzt werden. Wenn Beteiligung von Kinder und Jugendlichen ernst genommen wird, müssen Kinder und Jugendliche in ihren Rechten gestärkt werden. Deshalb lautet eine weitere Forderung der FDP: Kinderrechte auch im Bewusstsein der Erwachsenen Bevölkerung verankern.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Damit Jugendliche auch in einer älter werdenden Gesellschaft genügend Gehör finden, wollen wir starke Jugendvertretungen auf allen politischen Ebenen und das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. Das niedrigere Wahlalter wird allerdings nicht ausreichen, um die Stimme junger Menschen stärker zu Gehör zu bringen. Politische Bildungsarbeit für junge Menschen wird deshalb immer wichtiger, aber auch verschiedene Partizipationsformen wie Jugendparlamente, Bürgerhaushalt, etc. Nicht zuletzt gibt das Internet viele Möglichkeiten für politische Aktivitäten. Wir Grünen haben das z.B. mit einem virtuellen Landesparteitag gezeigt. Das wichtigste aber: Junge Menschen müssen ihr Wahlrecht auch nutzen und sich politisch auch in den Parteien und ihrer Jugendorganisationen engagieren. Deshalb meine Bitte: Geht wählen! Mischt Euch ein!

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

die Linkspartei engagiert sich für ein wahlrecht ab 16 jahren. dies erweitert beteiligungsmöglichkeiten in der demokratie. für mich gehören dazu auch die einführung von volksinitiativen, volksbegehren und volksentscheiden. meine position: soviel basisdemokratie und mitmachmöglichkeiten wie es geht !

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Ausbildung/Lehrstellen

Für das zurückliegende Ausbildungsjahr hatten Bundesregierung und Wirtschaft einen Ausbildungspakt besiegelt, der 30.000 neue Lehrstellen schaffen sollte. Außerdem wurde garantiert, dass jeder Jugendliche, der einen Ausbildungsplatz sucht , auch einen findet. Die Ralität sieht leider anders aus. Wenn beispielsweise im Donnersbergkreis von 190 Schüler/innen aus 2 Hauptschulen 110 in der Warteschleife landen (Rheinpfalz vom 30.Juni 05), kann das nicht mehr mit mangelnder Qualifikation der Bewerber/innen erklärt werden. Hier werden Politik und Wirschaft ihrer Verantwortung nicht gerecht. Ist für Sie die seit langem geforderte Ausbildungsplatzabgabe für alle Betriebe, die aufgrund ihrer Größe und Struktur ausbilden könnten, dies aber nicht tun, der richtige Weg, um jungen Meschen wieder eine Perspektive zu geben?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Eine Ausbildungsplatzabgabe, zu deren Einführung die Bundesregierung mittlerweile ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet hat, hilft nach Ansicht der Union nicht weiter. Eine Zwangsabgabe verursacht Bürokratie, höhlt das duale System aus und belastet Unternehmen und öffentliche Haushalte. Eine Zwangsabgabe führt im Ergebnis damit zu weniger anstatt zu mehr Ausbildungsplätzen. Seit dem Ausbildungsjahr 1999/2000 ist die Zahl der Ausbildungsstellen kontinuierlich zurückgegangen, von rund 650 000 auf rund 560 000 in 2003. Seit 2002 klafft eine Ausbildungsplatzlücke. Ende Mai 2005 fehlten für das im September beginnende neue Ausbildungsjahr immer noch 185 000 Lehrstellen. Ursächlich hierfür sind u.a. die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe und viel zu starre Ausbildungsordnungen. Wir werden daher die Rahmenbedingungen der Ausbildung verbessern, indem wir beispielsweise die Ausbildungsvergütung flexibilisieren, die für viele Betriebe ein großes Ausbildungshemmnis darstellt. Unser Ziel ist es, höhere Freiräume bei der Lehrlingsvergütung zu schaffen, damit sich Ausbildung für die Betriebe wieder rechnet. Den Ausbildungspakt werden wir fortführen. Wir setzen auf Freiwilligkeit und Verantwortungsbewusstsein der Betriebe statt auf eine Ausbildungsabgabe, die Bürokratie, aber keine zusätzlichen Lehrstellen schafft.

Lothar Mark MdB SPD:

Wir wollen, dass alle jungen Menschen, die ausbildungswillig und ausbildungsfähig sind, einen Ausbildungsplatz erhalten. Deshalb haben wir am 7. Mai 2004 im Bundestag das Berufsausbildungssicherungsgesetz verabschiedet. Gleichzeitig haben wir immer betont, dass freiwillige Lösungen für uns Vorrang haben und aus diesem Grunde haben wir der Wirtschaft einen Pakt für Ausbildung angeboten und dies im Gesetz verankert. Der am 16.06.2004 von der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft unterzeichnete Ausbildungspakt ist ein Erfolg für die jungen Menschen. Alle ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen sollen ein Angebot zur Berufsausbildung bekommen. Dabei bleibt die Vermittlung in das duale Ausbildungssystem vorrangig. Auch Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und in das Berufsleben erhalten. Die von uns seit langem vorgeschlagene Ausbildungsplatzabgabe stellt unserer Meinung nach den richtigen Weg dar, um jungen Menschen wieder eine Perspektive zu geben. Da sich das Gesetz wegen der fehlenden Zustimmung des Bundesrates noch im Gesetzgebungsprozess befindet, konnte die Abgabe jedoch noch nicht offiziell verankert werden. Die Ausbildungsplatzabgabe ist für uns die einzige Lösung, die Ausbildungsrate zu steigern, wenn die Betriebe nicht auf freiwilliger Basis kooperieren. Wer ausbilden kann, dies aber nicht tut und somit gegen den Ausbildungspakt verstößt, soll dementsprechend Abgaben zahlen. Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf mit Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages wieder aufgreifen.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Die FDP teilt die Besorgnis des Stadtjungendrings über die Tatsache, dass nicht für alle geeigneten Jugendlichen qualifizierte Ausbildungsplätze in hinreichender Auswahl angeboten werden. Auch dieses Jahr werden bis zu 30.000 Ausbildungsplätze fehlen. Die Antwort kann jedoch nicht in einer weiteren Zwangsabgabe für die ohnehin in Deutschland im internationalen Vergleich schon sehr hoch belastete Wirtschaft liegen. Vielmehr halten wir die Reform des Berufsbildungsrechts für noch nicht ausreichend. Die Flexibilität des Berufsbildungssystems muss weiter erhört werden, um dem Tempo der Strukturveränderungen Rechnung zu tragen. Berufsausbildungen mit weniger Anforderungen in der Theorie und verkürzter Ausbildungszeit sollten vermehrt angeboten werden, um theorieschwachen Jugendlichen mehr Chancen zu eröffnen.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Dass viele Auszubildende ohne Lehrstellen dastehen, hat verschiedene Gründe. Einer ist, dass die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zurückgegangen ist. Falls freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft auch weiterhin nicht zu einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsplätzen führen, ist eine Ausbildungsplatzumlage wahrscheinlich unvermeidlich. Damit darf man es aber nicht bewenden lassen. Wir wollen flächendeckend Job-Center, die auf die Vermittlung von Jugendlichen spezialisiert sind und bei Bedarf auch auf Jugendliche zugeschnittene Fördermaßnahmen vermitteln können. Langfristig brauchen wir ein eigenständiges Jugendfördergesetz. Auch die Bildung lokaler Bündnisse, in denen Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Schulen und Jugendverbände zusammenarbeiten, können den Berufseinstieg von Jugendlichen erleichtern. Grundlage einer Strategie für bessere Berufschancen für Jugendliche ist aber ein besseres Bildungssystem.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

die genannte ausbildungsplatzabgabe ist ein sinnvoller baustein, um jungen menschen ausbildungs- und berufsperspektiven geben zu können. für alle muß ein recht auf ausbildung, auch berufliche ausbildung gewährleistet sein. dies bedeutet, daß der staat nicht nur in der schulischen und universitären ausbildung verstärkt aktiv wird, sondern auch in der beruflichen. beispiel: schaffung von außer- und überbetrieblichen ausbildungsstätten. die skandalöse misere auf dem sog. lehrstellenmarkt ist für mich ein weiteres argument, in bundes- und landesregierungen ein eigenes ministerium für arbeit und ausbildung zu schaffen. arbeit und ausbildung darf kein anhängsel eines anderen ministeriums sein.

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Ausbildung/Studium

Da der Kultusbereich nach wie vor Ländersache ist, haben die unionsgeführten Bundesländer Studiengebühren eingeführt. Dies wird dazu führen, dass Studierende dorthin wechseln müssen, wo sie sich ein Studium noch leisten können. Niemand darf aber wegen seiner mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit seiner Bildungschancen beraubt werden. Lassen sich Studiengebühren durch eine entsprechende Erhöhung des BaFöG kompensieren oder haben Sie andere Ansätze zur Lösung des Problems?.

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Deutschland braucht dringend eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb der Lehr- und Forschungseinrichtungen zu vergleichbaren Bedingungen arbeiten zu können. Das Studiengebührenverbot hat ganz entscheidend dazu beigetragen, dass dringend notwendige Reformen im Hochschulbereich verhindert wurden. Nach Expertenmeinung fehlen den deutschen Hochschulen jährlich drei bis vier Milliarden Euro, davon allein eine Milliarde in der Lehre. Die Erhebung von Studiengebühren in einer Größenordnung von 500 Euro pro Semester würde den Hochschulen in Deutschland im Jahr real 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro Einnahmen bringen. Geld, das im internationalen Hochschulwettbewerb dringend benötigt wird. In anderen Ländern sind Studiengebühren längst Standard. In den vergangenen Jahren sind in vielen Ländern, u.a. in Großbritannien, den Niederlanden und in Österreich Studiengebühren eingeführt worden. In keinem der Länder ist es zu einem Rückgang der Anzahl der Studierenden oder zu sozialen Verwerfungen gekommen. Für die Union ist es selbstverständlich, dass Studiengebühren sozial verträglich ausgestaltet sein müssen. Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf aus finanziellen Gründen daran gehindert werden. Die Einführung von Studiengebühren muss deshalb begleitet werden von einem leistungsstarken Darlehens- und Stipendiensystem und einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt. Wir befürworten eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätzen für Begabte und Bedürftige. Es muss sichergestellt werden, dass bedürftige Studierende auch in solchen Bundesländern studieren können, in denen Studiengebühren erhoben werden. Die Unionsgeführten Länder sind sich darüber einig, dass die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen in den Hochschulen verwendet werden müssen.

Lothar Mark MdB (SPD):

Mehr junge Menschen für ein Studium zu gewinnen, ist ein wichtiges Ziel unserer Bildungspolitik. Deshalb haben wir das BAföG reformiert. Unsere Reform hat jungen Leuten das Vertrauen in die staatliche Ausbildungsförderung zurückgegeben. Es gibt wieder mehr Studierende: Zwischen 1998 und 2003 sind die Studienanfängerzahlen eines Jahrgangs um 9 Prozentpunkte gestiegen. Sie liegen jetzt bei 36,5 Prozent eines Jahrgangs. Insgesamt gibt es damit im Sommersemester 2004 mehr als 2 Millionen Studierende. Dabei gilt: Das BAföG ist wichtig für die Studienentscheidung. Rund zwei Drittel der Geförderten geben an, dass sie ohne eine Förderung nicht studieren könnten. Außerdem werden mehr Menschen gefördert: Die Gefördertenquote unter den Studierenden ist seit 1998 kontinuierlich gestiegen - von 21,2 Prozent im Jahr 1998 auf 25,6 Prozent im Jahr 2003. Damit erhält jeder vierte Student in der Regelstudienzeit heute BAföG. Damit sind wir einem wichtigen Ziel sozialdemokratischer Bildungspolitik näher gekommen: Mehr Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern studieren. Der Anteil der Studierenden, deren Eltern einen Hauptschulabschluss haben, hat sich um 5 auf 21 Prozent erhöht. Dieser positive Trend muss weiter gestärkt werden. Wir sind im Gegensatz zu den CDU/CSU-regierten Bundesländern gegen die Einführung von Studiengebühren im Erststudium, weil niemand aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit vom Bildungsangebot ausgeschlossen werden darf. Wir würden große Potenziale in Deutschland nicht ausreichend ausschöpfen, wenn wir es zuließen, dass sich nur noch diejenigen eine höhere Bildung "erkaufen" könnten, die finanziell dazu in der Lage wären. Das wäre nicht im Sinne einer sozialdemokratischen Politik.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

Die FDP setzt sich für mehr Wettbewerb im Hochschulsystem ein. Einerseits müssen die Hochschulen die Freiheit haben, Studienentgelte zu erheben, um ihr Lehrangebot zu verbessern. Gleichzeitig können Studierende, die für Bildung bezahlen, eine gute Leistung seitens ihrer Hochschule verlangen. die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) soll abgeschafft werden, denn nur wenn sich die Studierenden ihre Hochschule selbst aussuchen können erhalten sie eine wirkliche Nachfragemacht. Haben auch die Hochschulen das Recht, ihre Studierenden selbst auszuwählen und wird es finanziell honoriert, wenn eine Hochschule viele Studierende hat, kommt im Hochschulbereich endlich ein Wettbewerb in Gang, und die Qualität der Lehre steigt. Dabei ist es für die FDP selbstverständlich, dass niemand aus finanziellen Gründen an einem Studium gehindert werden darf. Für Studierende muss die Möglichkeit bestehen, die Studienentgelte "nachlaufend" - nach dem Studiumsabschluss und abhängig von den eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten - zu bezahlen, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Darüber hinaus muss ein Stipendien- und Darlehenssystem aufgebaut werden. Auch die Grundsicherung des Lebensunterhaltes für Studierende darf nicht in Frage gestellt werden. Sie wird durch das Liberale Bürgergeld (siehe oben) gewährleistet. Jedem dafür geeigneten jungen Menschen muss der Weg zu einem Hochschulstudium offen stehen.

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Die Studierendenquote ist unter Rot-Grün von 28% im Jahr 1999 auf fast 40 % eines Altersjahrgangs gestiegen. Das hat auch damit zu tun, dass wir die Bedingungen verbessert haben, nach denen Studierende das Bafög erhalten (Fördersätze hoch, Freibeträge hoch). Der Anteil der Studierenden ist aber für ein Land, das auf Wissen als wichtige Ressource setzt, immer noch zu wenig (OECD-Durchschnitt ist 51%). Wir treten dafür ein, den Universitätszugang für befähigte Nicht-Abiturienten zu erleichtern.Das Erststudium muss gebührenfrei bleiben, damit nicht der Geldbeutel der Eltern über ein Studium entscheidet. Die Studienfinanzierung durch Bafög möchten wir elternunabhängig gestalten. Wir wünschen uns mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Wir wollen den Hochschulen auch die internationale Zusammenarbeit erleichtern, z.B. durch die Abkehr vom starren und veralteten Beamtenrecht und durch international vergleichbare Studienabschlüsse.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

wir lehnen studiengebühren ab ! die finanziellen mittel, die zur ausbildung gebraucht werden, muß sich der staat mithilfe eines solidarischen steuersystems besorgen und nicht bei studentInnen bzw deren eltern. jegliche ausbildung muß gebührenfrei sein !

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Europa

Franzosen und Niederländer haben den Verfassungsentwurf für die europäische Union kürzlich abgelehnt. Dies haben sie aber nicht aus dem hohlen Bauch heraus getan, denn mit der bevorstehenden Abstimmung vor Augen haben sich sowohl die Politiker/innen als auch die Wähler/innen wesentlich intensiver mit den Inhalten der Verfassung beschäftigt als bei uns. Europa ist aber nur dann lebensfähig, wenn nicht nur Kommissionen und Gremien, die die Verfassung ausgearbeitet haben, sie verstehen, sondern wenn möglichst viele Menschen dahinter stehen. Auch in Deutschland muss eine intensivere Auseinandersetzung um Europa stattfinden, damit die Menschen selbstbestimmt "JA" sagen können. Ist ein Referendum auch in Deutschland ein gangbarer Weg zur Lösung der Krise und zur Steigerung der Akzeptanz?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Ein Referendum wäre sicherlich ein gangbarer Weg. Da aber ein solches Instrument in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist, und eine Grundgesetzänderung, die einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag bedarf, wenig Aussicht auf entsprechende Mehrheiten im Parlament hat, müssen andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die Akzeptanz bei der Bevölkerung für das "Projekt Europa" zu erhöhen. Dazu ist es erforderlich, das Übermaß an Bürokratie der EU abzubauen, die Aufgabenfülle der EU auf das Wesentliche zu beschränken, transparentere Strukturen zu schaffen und die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei EU-Entscheidungen auszuweiten. Europäische Rechtssetzungsakte sollten außerdem besser auf die Konsequenzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geprüft werden. Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, dass nur beitrittsreife Länder in die EU aufgenommen werden und die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt gerechter verteilt werden und sich nach dem jeweiligen wirtschaftlichen Wohlstand der Mitgliedstaaten bemessen.

Lothar Mark MdB (SPD):

Der Vertrag über die Verfassung für Europa (VVE), der in Deutschland noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Europäischen Union, die insgesamt demokratischer, transparenter und bürgernäher werden muss. Wir hoffen, dass die in den Volksentscheiden in Frankreich und den Niederlanden zum Ausdruck gekommene Skepsis der Bürgerinnen und Bürger sich nicht fortsetzt. Die EU-Verfassung schafft die Voraussetzungen für eine handlungsfähige EU, die in der Lage ist, Globalisierung menschlich zu gestalten. Am Entwurf der Verfassung haben sozialdemokratische Politiker aus dem Europäischen Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern aktiv mitgewirkt. Konsens ist: Die EU braucht eine Verfassung, die der Demokratie und der Solidarität verpflichtet ist, dringender denn je. Für die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen, wie es auch der Vertrag über die Europäische Verfassung darstellte, sieht das Grundgesetz ein parlamentarisches Verfahren vor. Dieses ist Teil unserer bewährten Verfassungswirklichkeit und Staatspraxis. Dennoch bedaure ich, dass es mit Blick auf die Ratifizierung der EU-Verfassung in Deutschland zu keinem Referendum gekommen ist. Nach meiner persönlichen Auffassung wäre ein Referendum eine ausgezeichnete Gelegenheit gewesen, im Vorfeld umfassend für die EU-Verfassung zu werben und eine breite gesellschaftliche Debatte über die europäische Integration anzustoßen. Ich bin mir sicher, dass wir dann auch viele Missverständnisse, die vor der Abstimmung im Umlauf waren, in einem intensiveren Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern hätten klären können. Mit Annahme der EU-Verfassung in allen europäischen Ländern würde erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens verankert (Art. I-47, Abs. 4). Die Bürgerinnen und Bürger könnten damit die europäische Politik in bestimmten Fragen selbst aktiv mitgestalten. Wenn mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürger aus einer erheblichen Anzahl von EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Initiative ergreifen würde, könnten sie künftig die EU-Kommission auffordern, Vorschläge für europäische Rechtsakte zu unterbreiten. Die Einzelheiten des Verfahrens sollen nach der Ratifizierung der EU-Verfassung durch ein Europäisches Gesetz festgelegt werden. Voraussetzung für ein Referendum auf Bundesebene wäre aber eine Änderung des Grundgesetzes gewesen, die nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat hätte beschlossen werden können, was mit der CDU/CSU nicht durchzusetzen war. Tatsächlich verdeckte die Debatte über ein Referendum zur Europäischen Verfassung aber die von meiner Partei seit langem vertretene Position, die plebiszitären Elemente im Grundgesetz insgesamt zu stärken und für die Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten zur direkten Demokratie zu schaffen. Das entspricht auch dem Wahlmanifest der SPD. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner hatten wir im Bundestag dazu entsprechende Initiativen eingebracht, die in der Vergangenheit aber von der Opposition abgelehnt wurden. Die Union blockiert damit die Einführung von mehr Elementen direkter Demokratie in unser Grundgesetz. Die SPD-Bundestagsfraktion strebt eine Lösung an, die beide Elemente, Referenden und Volksinitiativen, enthält. Nach unserer Auffassung sollen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig über gewichtige Fragen, wie die Annahme der EU-Verfassung, selbst entscheiden können. Gleichzeitig muss es ihnen aber auch möglich sein, zu spezifischen innerstaatlichen Anliegen eigene Initiativen zu ergreifen und diese über ein Volksbegehren und einen Volksentscheid selbst weiter vorantreiben zu können. Eine isolierte Sonderlösung - ausschließlich für die EU-Verfassung - war deshalb nicht unser Ziel. Direkte Demokratie darf nicht auf singuläre Ereignisse beschränkt bleiben. Sie braucht Substanz in unserer täglichen Verfassungs- und Staatspraxis. Unsere Gesetzesinitiativen dazu liegen seit der vergangenen Legislaturperiode vor. Daran wird die SPD weiter arbeiten.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

keine Aussage

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Die Europäische Union (EU) muss transparenter und effizienter, aber auch demokratischer werden. Dafür braucht die EU eine Verfassung. Kern dieser Verfassung muss die Stärkung der Parlamente und der BürgerInnen gegenüber den Regierungen sein. Wir wollen, dass der Kommissionspräsident vom Europäischen Parlament gewählt wird, damit die BürgerInnen bei den Europawahlen auch über die Spitze der Kommission entscheiden können. Wir wollen das Budgetrecht des Parlaments ausweiten auf das gesamte Budget der EU. Und wir wollen, dass im Ministerrat mehr Entscheidungen mit dem Mehrheitsrecht getroffen werden, z.B. auch in der Steuerpolitik. Der Euratom-Vertrag soll abgeschafft werden. Wichtiges Ziel bei der Verfassungsgebung ist auch, das europäische Recht klarer und verständlicher zu machen. Allerdings darf diese Verfassung nicht über die Köpfe der Bürger hinweg beschlossen werden. Die Bürger müssen stärker in die Diskussion der Verfassungsinhalte einbezogen werden. Dazu wünschen wir uns eine gesellschaftliche Diskussion über Ländergrenzen hinweg. Europäische Bürgerforen sollen diese Diskussion anstoßen, z.B. durch die Beteiligung von Prominenten. Am Ende dieses Prozesses steht für uns ein EU-weiter Volksentscheid über die Verfassung.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

Ja ! ich bin der überzeugung, daß es für alle politischen entwicklungen offene und öffentliche diskussionen geben muß. dazu gehören entscheidungs- und mitwirkungsrechte der bürgerInnen.

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Erneuerbare Energien/Klimaveränderungen/Atomkraft

Wir werden in Zukunft einen gravierenden Klimawandel erleben mit Erderwärmung, steigenden Meeresspiegeln und verheerenden Stürmen mit Folgen für große Teile der Erdbevölkerung. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls wird daher von vielen als absolut notwendig angesehen. Während die einen dabei wieder zurück zur Kernkraft wollen, sehen andere die Zukunft in erneuerbaren Energien. Welcher Weg ist für Sie der richtige?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Wir wollen die Klimaschutzvereinbarungen zu einer "Kyoto-Plus-Initiative" weiterentwickeln, in der auch die weltgrößten CO2-Produzenten und die Entwicklungsländer eingebunden werden. Mit Blick auf Technologieentwicklung, Ressourcenschonung und vorsorgenden Klimaschutz leisten die erneuerbaren Energien einen zunehmend wichtigen Beitrag. Wir setzen uns deshalb in unserem Regierungsprogramm zum Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch auf mindestens 12,5 Prozent zu erhöhen. Ohne Kernenergie aber ist eine globale Lösung der CO2-Problematik derzeit undenkbar. Auch wäre ein Verzicht auf Kernenergie auf absehbare Zeit nicht zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen zu realisieren, weil erneuerbare Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind. Mit Wind- und Solarenergie sind der drastisch steigende Energiebedarf und die weltweiten Klimaschutzziele nicht in Einklang zu bringen. Deshalb ist es sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch mit Blick auf bezahlbare Strompreise sinnvoll, die Restlaufzeiten bestehender Kernkraftwerke zu verlängern, wobei sich die Betriebsdauer der deutschen Kernkraftwerke ausschließlich an der Gewährleistung des größtmöglichen Sicherheitsniveaus jeder Anlage orientieren muss. Darüber hinaus plädieren wir für eine offene Energie-Forschung, die nichts ausklammert. Ideologische Scheuklappen werfen Deutschland im internationalen Wettbewerb zurück. Wir setzen uns ein für einen breit gefächerten, klimaverträglichen Energiemix und wettbewerbsfähige Energiepreise für Wirtschaft und Verbraucher.

Lothar Mark MdB (SPD):

Tatsächlich ist die Bundesregierung auf dem besten Weg, den völkerrechtlichen Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll Rechnung zu tragen. Die CO2-Emissionen in Deutschland wurden im Jahr 2003 mit 865 Mio. Tonnen bilanziert. Das entsprechende Kyoto-Ziel für Deutschland auf Basis der EU-weiten Minderung der CO2-Äquivalente für alle relevanten Treibhausgase um 21 % gegenüber 1990 liegt bei 844 Mio. Tonnen. Hier ist bereits ein erheblicher Fortschritt erreicht. Die verbleibenden Minderungspflichten sollen im Energiesektor und in der Industrie durch die nationale Umsetzung des EU-weiten Systems über Zuteilung und Handel mit CO2-Zertifikaten erfolgen. Des Weiteren ist durch den begonnenen Atomausstieg und die Verteuerung des CO2-Ausstoßes im Rahmen des Emissionshandels die Erneuerung des Kraftwerkparks in Deutschland vorangetrieben worden. Daran halten wir fest. Bezüglich der erneuerbaren Energien stehen die Ziele, deren Anteil an der Stromerzeugung im Jahr 2010 auf ca. 12,5 Prozent, im Jahr 2020 auf rund 20 Prozent zu steigern und für das Jahr 2050 bis zu 50 Prozent anzustreben. Darüber hinaus besteht seitens der Energiewirtschaft die Selbstverpflichtung, über Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bis 2010 bis zu 23 Mio. Tonnen CO2 zu reduzieren. Unzweifelhaft wird auch die Windenergie einen erheblichen Anteil am Einsatz erneuerbarer Energien einnehmen ebenso wie Biomasse, Biogas und zu einem späteren Zeitpunkt auch Geothermie. Die SPD verfolgt eine nachhaltige Erneuerung unserer Energieversorgung unter den Aspekten Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltschutz. Dazu sind die wichtigsten Weichen gestellt.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

keine aussage

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Ein Wiedereinstieg in die Atomkraft kommt für uns Grüne ebenso wenig in Frage, wie verlängerte Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke. Dies würde den von uns begonnenen Wandel in der Energieversorgung und damit auch hunderttausende in diesem Bereich neu entstandene Jobs gefährden. Überdies halten wir längere Laufzeiten für die bestehenden Reaktoren für besonders gefährlich, da diese Anlagen ohnehin bereits veraltet sind. Somit steigt mit jedem zusätzlichen Jahr die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls. Auch das Aufkommen an radioaktiv verseuchtem Abfall, dessen Entsorgung nach wie vor ungeklärt ist, würde so nur weiter ansteigen. Wir halten es für unverantwortlich den kommenden Generationen einen strahlenden Müllberg zu hinterlassen. Nicht zuletzt wäre es auch dumm, die alten Konflikte um die Atomkraft in Deutschland wieder aufleben zu lassen. Der Konsens hat diese Konflikte beendet. Wer den Konsens aufbricht, sucht bewusst den neuen Konflikt. Die Förderung alternativer Energiequellen erbrachte in den letzten Jahren enorme umwelt- und wirtschaftspolitische Erfolge. Wir wollen diesen Weg weitergehen. Bis 2020 wollen wir jeweils ein Viertel der heutigen Stromversorgung, der heutigen Wärmenutzung, des heutigen Kraftstoffverbrauchs, der heute produzierten Güter der chemischen Industrie aus nachwachsenden Rohstoffen und alternativen Energiequellen bestreiten. Mit dieser Zielvorgabe ermöglichen wir auch Innovationen und neue zukunftsfähige Jobs. Wir fordern die stufenweise Abschaffung der Kohlesubventionen und einen behutsamen Strukturwandel in den betroffenen Regionen. Der weitere Abbau der Monopole in der Energiewirtschaft sorgt für verbraucherfreundliche Preise und mehr Investitionen in erneuerbare Energien. Energieeinsparungen müssen verstärkt gefördert werden. Wir fordern daher einen Energiepass für Wohnungen, der Eigentümer und Mieter kompakt über den Energieverbrauch informiert.

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

für mich bleibts dabei: Atomkraft - nein danke ! und deshalb ein deutliches JA zu förderung und ausbau erneuerbarer energien wie sonne, wind usw. wichtig sind auch der sparsame umgang und die effizientere nutzung von energien. wenn es als alternative notwendig wäre, um klimakatastrophen zu verhindern, bin ich für einen autofreien sonntag im monat statt dem bau eines atomkraftwerkes.

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Rassismus/Rechtsextremismus

Die Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe und neonazistischen Gedankengutes stehen in langer antifaschistischer Tradition des Stadtjugendrings. Deshalb liegt unser besonderes Augenmerk auf dem Umgang mit Parteien des rechten Spektrums. Halten Sie - auch nach einem bereits gescheiterten Versuch - ein Verbot solcher Parteien für den richtigen Weg?

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB (CDU):

Deutschland steht wie kein anderes Land auf der Welt in der Verantwortung, allen Erscheinungsformen von Extremismus - ob von links oder rechts - , Antisemitismus und Rassismus mit großer Entschlossenheit entgegen zu treten. Das NPD-Verbotsverfahren hat gezeigt, dass Parteiverbote verfassungsrechtlich schwer durchzusetzen sind. Verbote bergen zudem die Gefahr, dass im Untergrund weitergearbeitet wird bzw. dass sich die Anhänger extremistischer Parteien in kleinere Gruppierungen abspalten und gewaltbereiter werden. Ich plädiere deshalb dafür, dass die etablierten Parteien die Auseinandersetzung mit den extremistischen Parteien nicht scheuen und sich inhaltlich mit diesen auseinandersetzen.

Lothar Mark MdB (SPD):

Rechtsextremismus begegnet uns auf mehreren Ebenen - in den Köpfen der Menschen, im öffentlichen Raum und zunehmend auch wieder in den Parlamenten. Eine Auseinandersetzung ist nur erfolgreich, wenn sie auf allen Ebenen stattfindet. Der "neue Rechtextremismus" beschränkt sich nicht auf die NPD und auf keinen Fall sollte diese Partei mit rund Mitgliedern überbewertet werden. Aber an ihr kann studiert werden, was die "neue Qualität" ausmacht. Der Neuordnung des rechtsextremen Spektrums nimmt seit den 90er Jahren zu. Das hat auch damit zu tun, dass es zur neuen Strategie der NPD gehört, Neonazis stärker einzubeziehen. Gruppen und Personen, die früher unorganisiert und gewalttätig waren, werden angeleitet und juristisch beraten. Rechtes Denken, Rechte auf den Straßen und Rechte in den Parlamenten kann man nicht mit einem Ruck aus der Gesellschaft entfernen. Man kann Rechtsextremismus nicht mit einer kurzzeitigen Intensivbehandlung heilen. Und erst recht darf niemand hoffen, mit der Zeit würde das gespenstische Treiben von selbst vergehen. Politisch auseinandersetzen, rechtlich verhindern, gesellschaftlich ächten. Das alles ist richtig. Entlarven, verspotten, isolieren, notfalls verbieten. Alles hilft in der richtigen Dosis. Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD im Frühjahr keinen Persilschein gegeben, sondern das Verfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Der Ruf nach einem erneuten Verbotsantrag ist verständlich, aber die Möglichkeiten und Aussichten müssen sorgfältig geprüft werden. Ein etwaiges Verbotsverfahren schafft das Kernproblem nicht aus der Welt, wir dürfen die Auseinandersetzung nicht allein den Gerichten überlassen. Es ist unerlässlich, die Verfassungsfeindlichkeit der Rechtsextremen immer wieder hervor zu heben.

Dr. Birgit Reinemund (FDP):

keine Aussage

Dr. Gerhard Schick (GRÜNE):

Ein Verbot einer Partei kann in seltenen Fällen Teil einer erfolgreichen Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus sein. Das entscheidende ist für mich aber eine aktive Zivilgesellschaft. Jugendliche müssen in einem Klima der Toleranz und des Respekts aufwachsen, in dem rechtsradikale Musik und Klamotten mit rechtsradikalen Bezügen keinen Platz haben. Ich will in einer Gesellschaft leben, in der Schwarze und Schwule sich in JEDEM Stadtteil zu JEDER Tageszeit sicher fühlen können. Dafür brauchen wir politische Bildung weit über die Schule hinaus. Auch Programme und Initiativen gegen Rechts müssen vom Staat unterstützt werden, da sie für eine aktive Zivilgesellschaft unverzichtbar sind. Polizei, Justiz und Verwaltung müssen konsequent gegen Rechtsextremismus vorgehen, dafür aber auch entsprechend geschult werden. Für junge Menschen, die bereits ins rechte Milieu abgerutscht sind, muss es Programme geben, die ihnen den Ausstieg ermöglichen. Und wir alle müssen mitmachen, wenn es z.B. bei Demos darum geht, klarzustellen, welche Gesellschaft wir wollen. Wir dürfen Straße, Internet und Jugendclubs nicht den Rechtsradikalen überlassen!

Anton Kobel (WASG/Linkspartei):

statt eines verbots rechtsextremer und rassistischer parteien bin ich für eine offensive politische auseinandersetzung. wir fordern allerdings die konsequente strafrechtliche verfolgung rassistischer und rechtsextremistischer volksverhetzung und gewalttaten.unabdingbar sind auch eine bessere aufklärung über Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

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Die Jugendwahl-Aktion 2004

Hier gibt es Infos zur Jugendwahl 2004
Die Dokumentation zur Jugendwahl 2004
Die Website zur Jugendwahl 2004: www.jugendwahl-mannheim.de

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